Kom­pe­ten­zen

Damit wir als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Sicher­heits­dienst­leis­ter die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ein­hal­ten kön­nen, müs­sen unse­re zukünf­ti­gen Mit­ar­bei­ter vor dem ers­ten Ein­satz erst ein­mal die ver­schie­dens­ten Aus­bil­dun­gen mit Prü­fun­gen und Über­prü­fun­gen durchlaufen.

Wei­ter­hin fal­len natür­lich auch frei­wil­li­ge Aus­bil­dun­gen sowie das kör­per­li­ches Fit­ness Trai­ning an, wel­che von bereits bestehen­den Mit­ar­bei­tern durch­lau­fen wer­den können. 

Grund­aus­bil­dung

Die Grund­aus­bil­dung für das Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be wird durch die IHK nach §34a durch­ge­führt. Hier gibt es ver­schie­de­ne Vari­an­ten einer Aus­bil­dung. Es gibt die „klei­ne“ Aus­bil­dung wel­che fünf Tage dau­ert, dann gibt es noch die „grö­ße­re“ Aus­bil­dung mit Prü­fung und Prü­fungs­vor­be­rei­tung, wel­che zehn Tage dauert.

Selbst­ver­ständ­lich kann man nach der „Pflicht­un­ter­rich­tung“ und den absol­vier­ten Prü­fun­gen wei­te­re Aus­bil­dun­gen besu­chen. Hier­für gibt es zahl­rei­che aner­kann­te Sicher­heits­dienst­schu­len. Zudem kann man, bzw. soll­te man auch an den Fir­men­in­ter­nen Unter­rich­tun­gen teilnehmen.

Theo­re­ti­scher Unterricht

Anhand von DVD-Fil­men die wir über die VBG bezie­hen, sowie unse­re Ver­fü­gung über spe­zi­el­le Berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dungs­un­ter­la­gen kön­nen wir unser Per­so­nal in den ver­schie­dens­ten Berei­chen im Wach- und Sicher­heits­dienst, sowie im Detek­tei­be­reich aus­bil­den. Die Fil­me und die Aus­bil­dungs­un­ter­la­gen ver­ein­fa­chen und unter­stüt­zen dann die spä­te­re prak­ti­sche Ausbildung.

Dienst­hun­de­füh­rung

Mit unse­rer Dienst­hun­de­aus­bil­de­rin besteht die Mög­lich­keit eine Dienst­hun­de­füh­rer Aus­bil­dung nach DPOBw zu durch­lau­fen. Wei­te­re Mög­lich­kei­ten für eine Dienst­hun­de­aus­bil­dung sind aner­kann­te Schu­len wel­che zum Teil im Aus­land zu fin­den sind. Hier kann man sich zum Spreng­stoff­dienst­hun­de­füh­rer oder z.B. zum Ret­tungs­dienst­hun­de­füh­rer aus­bil­den las­sen. Bei der Aus­bil­dung zum Spreng­stoff­dienst­hun­de­füh­rer muss uns ein beglau­big­tes Bedürf­nis einer Behör­de vor­lie­gen. Eine pri­va­te Hun­de­aus­bil­dung kann man bei jedem Orts­an­säs­si­gen Hun­de­ver­ein durchführen.

Ihre Sicher­heit
in den Hän­den der Profis!

Waf­fen­sach­kun­de

Die theo­re­ti­sche, sowie die prak­ti­sche Ein­wei­sung an einer Schuß­waf­fe kann vor­erst durch jeden Schüt­zen­ver­ein oder sons­ti­ger sach­kun­di­ger Per­son durch­ge­führt werden.

Wenn es jedoch dar­um geht, eine Dienst­waf­fe zu füh­ren, bedarf es einer spe­zi­el­len Aus­bil­dung mit Prü­fung, wel­che teil­wei­se durch die IHK, pri­va­te Schu­len, oder auch durch Ord­nungs­äm­ter abge­hal­ten wer­den. Eine bereits absol­vier­te Aus­bil­dung an der Waf­fe durch die Bun­des­wehr, US-Army oder sons­ti­gen Mili­tär zählt hier nicht und kann somit nicht berück­sich­tigt werden.

Unser Per­so­nal wird bei uns vor­ab im theo­re­ti­schen Unter­richt auf die Waf­fen­sach­kun­de Unter­rich­tung und Prü­fung vor­be­rei­tet. Hier­zu bedie­nen wir uns an vor­han­de­nen Ausbildungsunterlagen.

Zum regel­mä­ßi­gen Trai­ning an der Dienst­waf­fe wer­den Schüt­zen­ver­ei­ne, Schieß­ki­nos oder im pri­va­ten Besitz befind­li­che Schieß­stän­de aufgesucht.

Per­so­nen­schutz

Aus­bil­dung. Trai­ning und Ein­satz im Begleit- und Per­so­nen­schutz. Vor­ab unter­schei­den wir, Begleit­schutz wird unbe­waff­net, wäh­rend der Per­so­nen­schutz bewaff­net durch­ge­führt wird.

Ein regel­mä­ßi­ges Trai­ning ist für jeden Begleit- und Per­so­nen­schüt­zer wich­tig. Hier­zu gehört nicht nur das regel­mä­ßi­ge Schieß­trai­ning oder die Kampf­sport­aus­bil­dung, son­dern viel wich­ti­ger ist der theo­re­ti­sche, sowohl als auch der prak­ti­sche Unter­richt mit einer „gestell­ten“ Schutz­per­son. Für einen erfolg­rei­chen Per­so­nen­schutz­auf­trag ist eine Vor­aber­mitt­lung sehr wich­tig, um evtl. anste­hen­de Gefah­ren früh­zei­tig zu erken­nen und ver­hin­dern zu wis­sen. Bei solch einem Trai­ning las­sen sich Zusam­men­ar­beit mit dem Per­so­nen­schutz­team rekon­stru­ie­ren. Nach dem Trai­ning kann dann eine Video­auf­zeich­nung zur Ana­ly­se sehr behilf­lich sein. Für die Aus­bil­dung des Per­so­nen­schüt­zers ste­hen eini­ge nam­haf­te Pri­vat­schu­len zur Ver­fü­gung. Auch ist eine Per­so­nen­schutz­aus­bil­dung nach IHK möglich.

Sport / Kör­per­li­che Fitness

Damit unse­re Mit­ar­bei­ter bei ihren ver­schie­dens­ten Ein­sät­zen kör­per­lich fitt sind, betreibt jeder auf sei­ne Art und Wei­ße Sport. Da die Mit­ar­bei­ter ver­schie­de­ne dienst­li­che Tätig­kei­ten aus­üben, weis jeder Mit­ar­bei­ter wor­auf es bei ihm ankommt, und so hat jeder sein eige­nes Trai­nings­pro­gramm wel­ches vom Aus­dau­er­trai­ning über den Kraft­sport bis hin zur Selbst­ver­tei­di­gung geht. Das kann vom Heim­sport bis hin zum Spot­stu­dio, oder sogar bis hin zur Kampf­sport­schu­le sein. 

Kon­takt

Sie kön­nen uns ger­ne eine Nach­richt mit Ihren Wün­schen zukom­men las­sen, nut­zen Sie dafür bit­te unser Kon­tak­for­mu­lar (Fel­der mit * sind Pflichtfelder!).

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